CUPRA gewährt in der Schweiz ab dem 12. Mai 2025 auf alle CUPRA Neuwagen-Werksbestellungen eine 5-Jahres-Garantie oder 100’000 km (je nachdem, was zuerst erreicht wird). Die Garantie erstreckt sich über alle Modelle.
Bereits bei der Produktion der Fahrzeuge legen wir grossen Wert auf Qualitätssicherung sowie Langlebigkeit. Durch die angebotenen Garantieleistungen für das Fahrzeug und seine Teile können Sie sich zusätzlich auf uns verlassen.
Folgende Garantieleistungen bietet CUPRA in der Schweiz an:
Sollte im Kaufvertrag nichts anderes festgelegt sein, wird vom Verkäufer für CUPRA Fahrzeuge eine Gewährleistung in folgendem Umfang geleistet:
✓ seit dem 12. Mai 2025 auf alle CUPRA Neuwagen-Werksbestellungen: 5-Jahres-Garantie oder 100’000 km (je nachdem, was zuerst erreicht wird).
✓ 2 Jahre Gewährleistung für CUPRA Original Teile und CUPRA Original Zubehör
✓ 3 Jahre Gewährleistung auf Lackierung
✓ 8 Jahre oder 160’000 km* Garantie auf die Hochvolt-Batterie, je nachdem, was zuerst eintritt
- *Gesamtstrecke einschliesslich der virtuellen Distanz, welche sich aus der bidirektionalen Lademöglichkeit ergibt.
- *mind. 70 % der Nettokapazität bei allen batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV)
✓ 12 Jahre Gewährleistung gegen Durchrostung an der teil- oder vollverzinkten Karosserie.
Wir bieten dir eine auf deine Bedürfnisse zugeschnittene Auswahl an Garantieleistungen je nach Alter und Laufleistung deines Fahrzeugs. Du suchst dir einfach diejenigen aus, die für dich massgeschneidert ist und du musst dich um nichts mehr sorgen.
Im Download findest du alle Informationen zu allgemeinen Garantiebedingungen der «STARTERBATTERIE-GARANTIE ZUM CUPRA WINTER-CHECK PLUS».
Die Ersatzleistungen der ReifenGarantie für den beschädigten Reifen beinhalten Aufwendungen für:
Allfällige Abschleppkosten und Pannenhilfe sind Sache des Fahrzeughalters.
Der Ersatzanspruch errechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des beschädigten Reifens und der Profiltiefe zum Zeitpunkt des Schadens.
Die Berechnung des Reifen-Restwerts
Restprofil in mm Ersatzanspruch*
≥7 100%
6 - 6.9 70%
5 - 5.9 50%
4 - 4.9 30%
≥ 3.9 0%
* % vom ursprünglichen Nettobetrag des Reifens inkl. MwSt.
Bitte beachten Sie, dass Schäden durch normale Abnutzung und übermässigen Verschleiss – z.B. durch extreme Fahrweise, Bremsplatten etc. – nicht durch die Reifen-Garantie gedeckt sind. Dies gilt auch für Folgeschäden durch defekte Stossdämpfer und nicht eingehaltene Luftdruckvorschriften des Herstellers.
Folgeschäden durch falsch eingestellte oder verstellte Lenkgeometrie (nach Randsteinkontakt) sowie beschädigte Felgen gehören nicht in den Geltungsbereich. Reifenpannen im Ausland werden nicht durch die ReifenGarantie abgedeckt.
Reifen auf derselben Achse, die nicht beschädigt sind, jedoch aufgrund des Profiltiefenverhältnisses zum neuen Reifen ersetzt werden müssten, können bei der Ersatzleistung nicht berücksichtigt werden. Ausnahme: Ist die ursprünglich verkaufte Reifenmarke nicht mehr im Sortiment, werden innerhalb der Garantie zwei qualitativ gleichwertige Reifen ersetzt.
Für Reifenschäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers oder Fahrzeughalters sowie für Schadenfälle aufgrund eines Unfalls besteht kein Leistungsanspruch.
Beachten Sie bitte, dass die werkseitige Bereifung von Neufahrzeugen nicht in der ReifenGarantie eingeschlossen ist.